Kleines Garten-Regelwerk

Ihr dürft gerne:

Hunde mitbringen. Sie sind an der kurzen Leine zu führen, Hinterlassenschaften müssen unverzüglich beseitigt werden.

• auf unseren Wiesen picknicken.

Ballspielen, allerdings nur auf dem Spiel- und Bolzplatz.

Fotos und Filme zu Hobbyzwecken aufnehmen (unter der Beachtung  des  Datenschutzes). Bei Fotos und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke    müsst Ihr Euch im Vorfeld an uns wenden.
 

Was Ihr nicht dürft:

 • Beete betreten.

Pflanzen abpflücken.

Gemüse und Früchte ernten.

Müll im Garten liegen lassen.  Er ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.

Offenes Feuer entzünden oder Grillen (Ausnahme: Buchung der Grillhütte).

in den Teichanlagen baden (weder Mensch noch Tier).

Steine oder sonstige Gegenstände in das Wasser werfen.

Laute Musik hören.

• Sämtliche Tiere in der Anlage füttern (inkl. Fische im Teich).

Lagern, Zelten oder übernachten in der Gartenanlage.

Radfahren außerhalb der asphaltierten Wege. Auf den asphaltierten Wegen dürft Ihr in Schrittgeschwindigkeit und unter Rücksichtnahme auf andere Besucher fahren.

Flyer oder ähnliche Druckerzeugnisse ablegen, verteilen oder ohne Rücksprache in unsere Prospektständer stellen.

Gewerbliche Gartenführungen, die nicht durch uns organisiert sind, durchführen.

Musikalische oder künstlerische Darbietungen ohne unsere Zustimmung aufführen.

Drohnen oder andere ferngesteuerte Fluggeräte ohne Genehmigung aufsteigen lassen.


Das Hausrecht obliegt den Mitarbeiter:innen des Landkreises Neunkirchen oder von ihnen beauftragten Personen. Sie sind bei Nichteinhaltung der Regeln berechtigt, Besucher:innen von der Anlage zu verweisen und Hausverbote zu erteilen.

Wir wünschen Euch einen schönen und erlebnisreichen Aufenthalt.